Aktuelles 09.01.2025

Grundsätzlich besteht auch bei rutschigen Wetter Schulbesuchspflicht. Wenn Eltern den Schulweg für ihre Kinder z.B. wegen Glatteis für nicht zumutbar halten, müssen sie das der Schule mitteilen und können ihre Kinder entsprechend Zuhause lassen oder schicken sie, wenn das Eis getaut ist.

Schulweginformation

Für Radfahrer und Fußgänger ist die Meißner Straße ab sofort wieder benutzbar.

Für PKW bleibt sie weiterhin gesperrt.

Das Parken vor der Schule in 2. oder 3. Reihe ist verboten.

Lassen Sie ihr Kind vorher aussteigen und die letzten 50m – 100m zu Fuß zur Schule gehen.

So ist es für alle am sichersten! 

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