Grundsätzlich besteht auch bei rutschigen Wetter Schulbesuchspflicht. Wenn Eltern den Schulweg für ihre Kinder z.B. wegen Glatteis für nicht zumutbar halten, müssen sie das der Schule mitteilen und können ihre Kinder entsprechend Zuhause lassen oder schicken sie, wenn das Eis getaut ist.
Aktuelles 09.01.2025
- Beitrags-Autor:Hüseyin Aygün
- Beitrag veröffentlicht:9. Januar 2025
- Beitrags-Kategorie:Aktuelles